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Die Länge jeder Therapiesitzung ist Prozeß orientiert und umfasst gewöhnlich 60 bis 120 Minuten. Das Honorar ergibt sich nach dem tatsächlichen Zeitbedarf und wird basierend auf meinem Stundensatz in Höhe von EUR 70,00 berechnet.


Zusatzleitungen wie die Erstellung von Berichten, Diagnoseschreiben u.ä. werden je nach Arbeitsaufwand berechnet.

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Im Coaching werden die Sitzungen ebenfalls Prozeß orientiert konzipiert und es wird ein Stundensatz von EUR 70,00 zu Grunde gelegt.


Hier sind jedoch individuelle Pakete und Abonnements zu günstigeren Konditionen möglich.

Bitte sprechen Sie mich hierzu gerne an.

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Für Psychoedukation bzw. Aufklärung des privaten Umfelds im Rahmen einer Autismus-Spektrum-Störung (maximal 2 Stunden) beträgt das Honorar pauschal EUR 150,00 inklusive Anfahrt in der Region 10.


Für Psychoedukation bzw. Supervision im Rahmen einer Autismus-Spektrum-Störung im beruflichen Kontext sprechen Sie mich bitte an.

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Die Trauerbegleitung ist ein Prozeß, der durchschnittlich 10 Sitzungen zu je 60 Minuten, manchmal mehr benötigt. Dafür lege ich einen Stundensatz von EUR 40,00 zu Grunde.


Gerne können Sie ein Paket mit 10 Stunden für EUR 350,00 buchen.


Auch das Verschenken eines solchen Paketes an einen lieben Menschen ist natürlich möglich.

Sprechen Sie mich bitte für individuelle Lösungen an.

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Hausbesuche sind selbstverständlich auf Ihren Wunsch hin gerne möglich.


Dafür berechne ich EUR 0,30 pro gefahrenem km (bei sehr langen Anfahrtszeiten behalte ich mir vor zusätzlich eine Zeitpauschale zu berechnen).

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Sozialtarife in Therapie und Coaching sowie Trauerbegleitung sind unter bestimmten Voraussetzungen nach Absprache selbstverständlich möglich. Bitte sprechen Sie mich hierzu ohne Scheu gerne an.

Die Kosten von Therapieleistungen (kein Coaching!) erstatten einige private Krankenversicherungen bzw. private Krankenzusatzversicherungen (je nach dem, ob der Vertrag die Behandlung durch einen Heilpraktiker für Psychotherapie beinhaltet) auf eigenverantwortlichen Antrag des Klienten. Sie können mich hierzu gerne auf eine Rechnung nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker ansprechen. Ebenso kann eine Rechnung sowohl für Therapieleistungen als auch für Coaching bzw. Psychoedukation ausgestellt werden, die Sie dann in ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen können.


Die Barbezahlung der Sitzungen bleibt hiervon jedoch unberührt.

Die Kosten für Therapie/Coaching sind jeweils am Ende der Sitzung in bar gegen Quittung zu entrichten.


Alle Praxisleistungen sind nach § 4 Nr. 14a UStG bzw. § 19 UStG Umsatzsteuer befreit.

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